Architektenhonorar

Anfrage/Offertstellung

Eine erste Besprechung und erste Skizzen erarbeiten wir für Sie jeweils kostenlos. Auf Basis dieser ersten Arbeiten und unserer Offerte können Sie entscheiden, ob Sie mit uns weiter arbeiten möchten. Die Architektenleistung ist in unserer Offerte in 4-5 Stufen unterteilt. Die Auftragserteilung erfolgt stufenweise.


Honorargrundlage

Die Honorarkosten werden aufgrund der sogenannten honorarberechigten Bausumme berechnet. Diese umfasst sämtliche Kosten, die durch den Bau der Liegenschaft anfallen. Nicht dazu gehören das Grundstück, die Honorare für den Architekten und die andern Planer und die Nebenkosten. Bei Studien, Analysen und Verkehrswertschätzungen wird nach dem effektiven Aufwand abgerechnet.
Das Architektenhonorar beträgt je nach Art und Grösse des Projektes zwischen 10-20% der Baukosten.


Pauschalhonorar

Bei vielen Projekten offerieren wir pro Stufe ein Pauschalhonorar. Dieses basiert auf dem Honorar nach Bausumme (siehe unten). In einer von uns offerierten Bandbreite ist dieses aber anschliessend nicht mehr von sich verändernden Baukosten abhängig. Dies erhöht Ihre Planungssicherheit.


Honorar nach Bausumme

Das Honorar wird gemäss den Berechnungs-Formeln der SIA-Norm 102 berechnet. Diese beinhalten Koefizienten, die der SIA jährlich veröffentlicht. Weiter enthält diese Berechnung gemeinsam definierte Korrokturfaktoren und einen bürospezifischen, durchschnittlichen Stundenansatz, den wir selbst ermitteln. Da wir ein junges Architekturbüro ohne grosse Verpflichtungen sind, können wir auf diese Preise Rabatte gewähren.
Wird nur ein Teil der Arbeit durch den Architekten erbracht, wird die resultierende Honorarsumme gemäss einer SIA-Tabelle prozentual zur geleisteten Arbeit festgelegt.


Honorar nach Aufwand

Diese Berechnungsart kommt häufig bei einzelnen Planerstellungsarbeiten zur Anwendung. Dabei wird die effektive Leistung in Stunden in Rechnung gestellt. Die verwendeten Geräte wie Computer, Laborgeräte - soweit sie Auftragsbestanteil sind - und Vermessungsgeräte werden, im Gegensatz zu den Handwerkern, nicht separat in Rechnung gestellt, sondern sind im Stundenansatz schon enthalten.


Nebenkosten

Folgende Nebenkosten sind gemäss SIA 102 Ordnung in den Honoraren nach den verschiedenen Tarifen nicht enthalten und werden daher zusätzlich in Rechnung gestellt:

• Sämtliche Fremdleistungen. Das heisst, sämtliche Ingenieure,
  Spezialplaner, Vermesser und Innenarchitekten.
• Fotokopien Plots und Ausdrucke
• Präsentationsmodelle und auf dem Computer erstellte
  Präsentationsdarstellungen (Visualisierungen)
• Fotografische Arbeiten
• Erwerb von Plan- und weiteren Unterlagen
• Erstellen von Plänen von bestehenden Bauten

Bei allen beschriebenen Honorararten wird die Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% dazugerechnet.